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Steuertipps: Geld sparen wie Tokio Hotel

Posted on 24 Februar 2010 by Erik

Als Blogger hat man es nicht leicht, schon garnicht wenn man den kreativen „Corporate Blog“ eines noch kreativeren Startups pflegen muss. Und überhaupt, die kreative Elite im Netz will sicherlich auch keine unkreativen Blogposts lesen. Der psychische Druck, der folglich auf einem lastet, wiegt da manchmal ganz schön schwer. Was ist interessant? Und wie verpacke ich das, was ich zu sagen habe? Alles gute Fragen, vor allem wenn man bedenkt, dass ich kein Literaturnobelpreisträger bin, sondern Ingenieur. Für gewöhnlich konzipieren, kalkulieren und konstruieren wir etwas. Und wenn wir auch manchmal etwas dokumentieren, dann doch immer nur knapp formuliert und trocken. Da gebe ich mich keiner Illusion hin. Kreatives Schreiben ist uns also fremd und in diesem Beitrag besonders herausfordernd.

Aber ich will es versuchen, auch wenn ich eigentlich über ein so seriöses Thema wie Steuern schreiben will. Da hat sich in diesem Jahr nämlich einiges getan und den einen oder anderen Steuertipp für 2009/2010 will ich Euch nicht vorenthalten. Doch dazu später mehr, nun erstmal zurück zum kreativen Schreiben. Weil ich weiß, das Chaos die beste Voraussetzung für Kreativät ist, habe ich mich beim Schreiben dieses Blogbeitrags zunächst darum bemüht Chaos zu schaffen. Wie? Nun, ich hatte bereits ein aktuelles und spannendes Thema: Steuertipps. Allerdings fehlte mir ein nettes Bild als Aufmacher. Also habe ich zunächst ein kleines Brainstorming auf die Agenda gesetzt. Heraus kamen: Finanzminister Peer Steinbrück…ach nee, das ist mittlerweile Wolfgang Schäuble…Euro, Münzen, Scheine, kleine schwarze Koffer, ebenso schwarze Konten, Schweiz, Steuersünder, CD, Rockstar, Tokio Hotel, Bill Kaulitz. „Häh? Egal“, dachte ich mir, „irgendwie wird das schon passen, Du brauchst nur die passende Story“ und schon hatte ich mein Bild gefunden (und gleichzeitig eine kreative Herausforderung für den Abend). Jenes zeigt also Bill Kaulitz. Man sieht, dass der Frontmann von Tokio Hotel sich ungemein über seine Steuerersparnis freut und das Geld freudig in die Runde zeigt. Und schon hat das hier alles Hand und Fuss, oder? Denn Du stellst Dir nun sicherlich die Frage, welche Steuertipps Bill Kaulitz kennt, aber Du noch nicht? Und weil ich Dich nicht im Wald stehen lassen will, verrate ich Dir jetzt, was Bill von Tokio Hotel schon weiß.

Mit dem erneuerten Anwendungserlass zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienst-, Pflege- oder Handwerkerleistungen (Az. IV C 4 – S 2296-b/07/0003, DB0346644) werden Aufwendungen rund um Haus und Garten seit 2009 stärker vom Staat gefördert. Denn nicht jeder ist Selbermacher und manchmal muss einfach der Handwerker ins Haus. Fortan können 20% der Handwerkerkosten bis maximal 1.200 Euro von der Einkommenssteuerschuld abgesetzt werden. Ein Jahr zuvor waren es lediglich 600 Euro. Angerechnet werden können grundsätzlich alle handwerklichen Tätigkeiten für Räume und Außenanlagen, welche zum eigenen Wohnzweck d.h. durch den Steuerzahler selbst genutzt werden. Diese erweiterte Regelung gilt seit 2009 sowohl für Eigentümer als auch Mieter. Außerdem sind auch geförderte Haushalte d.h. von Mutti und Vati gesponsorte Studentenbuden in dieser Regelung berücksichtigt. Ebenso Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen. Diese können angerechnet werden, grundsätzlich immer, wenn diese sich in der EU befinden aber auch in Island, Norwegen und Liechtenstein.

Eigentümergemeinschaften können diese Kosten in gleichem Umfang ebenso absetzen, müssen jedoch die Kostenaufteilung seperat aufschlüsseln (gemäß Jahresendabrechnung). Das heißt, um nochmal auf Tokio Hotel zurück zu kommen: Bill, Tom, Georg und Gustav müssen die Kosten, welche bei handwerklichen Tätigkeiten in und um ihrem Bandhaus herum anfallen, gemäß den von den Bandmitgliedern einzeln genutzen Wohnflächen anteilig zuteilen.

Allerdings ist es zwingend notwendig, dass der ausführende Handwerker eine Rechnung ausstellt und der zu zahlende Betrag per Banküberweisung geleistet wird. Ein Barzahlung trotz Beleg wird vom Finanzamt nicht anerkannt, auch wenn der Handwerker auf eine Barzahlung besteht.

Kommen wir nun abschließend zu den begünstigten Aufwendungen. Dies sind grundsätzlich Arbeitsleistungen, Maschinen- und Fahrtkosten inkl. Umsatzsteuer. Nicht absetzbar sind Materialkosten, demnach ist es entscheidend, dass die Rechnung diese Positionen einzeln ausweist.

Damit kennst Du nun die Steuertricks von Tokio Hotel. Wawerko bleibt natürlich am Ball und wird auch im nächsten Jahr verraten wie Deutschlands erfolgreichsten Rockstars Steuern sparen 😀 Bis dahin… 

Foto: Sieana♥s TokioHotel (Flickr)

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